Alexander Neitzel · geprüft 07.10.2026 · aktualisiert 07.10.2026 · 6 Min. Lesezeit
In Kürze
MiCA ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte und regelt einheitlich, wie Kryptowerte in der EU ausgegeben, öffentlich angeboten und zum Handel zugelassen werden und welche Pflichten Krypto-Dienstleister haben.
Sie unterscheidet E-Geld-Token, vermögenswertereferenzierte Token und alle übrigen Kryptowerte.
Die Verordnung gilt im Wesentlichen seit dem 30.12.2024, und seit dem 01.07.2026 brauchen Krypto-Dienstleister in der ganzen EU eine Zulassung nach MiCA.
In Deutschland ist die BaFin die zuständige Aufsichtsbehörde.
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01Was ist MiCA?
MiCA ist die Kurzform für die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte, die Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31.05.2023. Sie gilt für Personen und Unternehmen, die in der EU Kryptowerte ausgeben, öffentlich anbieten oder zum Handel zulassen lassen oder Dienstleistungen rund um Kryptowerte erbringen. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA beschreibt MiCA als einheitliche Marktregeln der EU für Kryptowerte, die bisher nicht unter bestehende Finanzmarktgesetze fallen. Nach Angaben der ESMA soll der Rahmen die Marktintegrität und die Finanzstabilität stützen und dafür sorgen, dass Verbraucher besser über die Risiken von Kryptowerten informiert sind. Kryptowerte, die als Finanzinstrumente oder als Einlagen gelten, sind ausdrücklich ausgenommen.
Als Kryptowert gilt nach MiCA ein digital dargestellter Wert oder ein digital dargestelltes Recht, das sich mit Distributed-Ledger-Technologie oder einer vergleichbaren Technik elektronisch übertragen und speichern lässt.
02Seit wann gilt MiCA?
Die Verordnung ist seit dem 29.06.2023 in Kraft. Die Regeln für vermögenswertereferenzierte Token und E-Geld-Token, die auch als Stablecoins (Token mit stabilisiertem Wert) bezeichnet werden, gelten seit dem 30.06.2024, die übrigen Teile im Wesentlichen seit dem 30.12.2024.
Anbieter, die ihre Dienste schon vor dem 30.12.2024 nach nationalem Recht erbracht hatten, durften damit übergangsweise weitermachen, längstens bis zum 01.07.2026. Deutschland hat diese Übergangsfrist verkürzt: Nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz erlosch die fortgeltende Erlaubnis spätestens mit Ablauf des 31.12.2025. Seit dem 01.07.2026 dürfen in der gesamten EU nur noch Anbieter mit einer nach MiCA erteilten Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen.
03Welche Kryptowerte unterscheidet MiCA?
MiCA teilt Kryptowerte in drei Arten ein, die je nach ihren Risiken unterschiedlichen Anforderungen unterliegen. Was zwei dieser Arten mit Stablecoins zu tun haben, erklärt der Artikel Was ist ein Stablecoin – und was MiCA für Stablecoins regelt.
E-Geld-Token sollen ihren Wert stabil halten, indem sie sich auf den Wert einer amtlichen Währung beziehen.
Vermögenswertereferenzierte Token beziehen sich dafür auf einen anderen Wert, ein anderes Recht oder eine Kombination davon, auch auf mehrere amtliche Währungen.
Alle übrigen Kryptowerte bilden die dritte Art, zu der auch Utility-Token gehören, die Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung des Emittenten verschaffen.
04Gilt MiCA auch für Bitcoin?
Bitcoin (BTC) zählt nach Angaben der EZB zu den Krypto-Assets, wird aber nicht von einer offiziellen Stelle oder Organisation ausgegeben, sondern von einem Computernetzwerk erzeugt. Für Kryptowerte ohne identifizierbaren Emittenten sehen die Erwägungsgründe der Verordnung vor, dass die Titel zu öffentlichen Angeboten, zur Zulassung zum Handel und zu den beiden Token-Arten nicht greifen.
Wer dagegen Dienstleistungen für solche Kryptowerte erbringt, etwa die Verwahrung oder den Tausch gegen Geld, fällt unter MiCA. Wer Bitcoin über einen Anbieter tauscht oder verwahren lässt, nutzt also Kryptowerte-Dienstleistungen, für die der Anbieter eine Zulassung braucht.
05Was müssen Anbieter von Kryptowerten offenlegen?
Wer andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token und E-Geld-Token öffentlich anbietet, muss dafür ein Kryptowerte-Whitepaper erstellen, der Behörde übermitteln und veröffentlichen. Ausnahmen gelten unter anderem für Angebote an weniger als 150 Personen je Mitgliedstaat und für Angebote mit einem Gesamtgegenwert bis zu einer Million Euro in zwölf Monaten.
Eine Behörde genehmigt das Whitepaper (Informationsdokument zum Projekt) nicht, und es muss gleich zu Beginn erklären, dass der Anbieter allein für den Inhalt verantwortlich ist. Aussagen über den künftigen Wert des Kryptowerts darf es nicht enthalten, dafür aber die Warnung, dass der Kryptowert seinen Wert ganz oder teilweise verlieren kann. Werbung für solche Kryptowerte muss als Werbung erkennbar, redlich und nicht irreführend sein und mit dem Whitepaper übereinstimmen, und vor dessen Veröffentlichung darf sie nicht verbreitet werden.
Kleinanleger, die solche Kryptowerte direkt vom Anbieter oder über einen für ihn platzierenden Dienstleister erwerben, können den Erwerb innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern die Kryptowerte nicht schon vorher zum Handel zugelassen waren und, wenn der Anbieter eine Zeichnungsfrist gesetzt hat, nur bis zu deren Ablauf.
06Welche Pflichten haben Krypto-Dienstleister?
Zu den Kryptowerte-Dienstleistungen zählen unter anderem die Verwahrung für Kunden, der Betrieb einer Handelsplattform, der Tausch gegen Geld oder gegen andere Kryptowerte, die Beratung und die Portfolioverwaltung. Wer sie in der EU anbietet, braucht eine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen oder muss etwa als Kreditinstitut oder Wertpapierfirma eigens dazu berechtigt sein. Zugelassene Anbieter brauchen einen Sitz in einem Mitgliedstaat und können ihre Dienste nach vorheriger Anzeige in der ganzen EU erbringen.
Sie müssen ehrlich, redlich und professionell im Interesse ihrer Kunden handeln, vor den Risiken von Transaktionen mit Kryptowerten warnen und ihre Kosten- und Gebührenpolitik auf ihrer Website gut sichtbar veröffentlichen. Handelsplattformen, Tauschdienste, Berater und Portfolioverwalter müssen ihren Kunden außerdem Links zu den Whitepapern der betroffenen Kryptowerte bereitstellen. Geld von Kunden, das kein E-Geld-Token ist, zahlen die Dienstleister bis zum Ende des folgenden Werktags bei einem Kreditinstitut oder einer Zentralbank ein, und zwar auf Konten, die von ihren eigenen getrennt geführt werden.
Verwahrte Kryptowerte müssen rechtlich und operativ vom Vermögen des Dienstleisters getrennt sein, sodass dessen Gläubiger auch bei einer Insolvenz nicht darauf zugreifen können. Für Verluste aus Vorfällen, die dem Verwahrer zuzuschreiben sind, haftet er seinen Kunden, begrenzt auf den Wert der verlorenen Kryptowerte zum Zeitpunkt des Verlusts.
07Was verbietet MiCA beim Handel mit Kryptowerten?
Die Regeln gegen Marktmissbrauch gelten für Handlungen mit Kryptowerten, die zum Handel zugelassen sind oder deren Zulassung beantragt wurde, auch außerhalb von Handelsplattformen und in Drittländern. Verboten sind Insidergeschäfte, also der Erwerb oder die Veräußerung von Kryptowerten unter Nutzung von Insiderinformationen, und jede Form der Marktmanipulation.
08Wer beaufsichtigt Krypto-Anbieter in Deutschland?
In Deutschland ist die BaFin die zuständige Behörde im Sinne von MiCA. Emittenten vermögenswertereferenzierter Token, die als signifikant eingestuft sind, beaufsichtigt dagegen die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA.
Die ESMA führt ein öffentliches Register der Whitepaper, der Emittenten beider Token-Arten und der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und aktualisiert es regelmäßig. Wie man darin einen Anbieter prüft, zeigt der Artikel Zugelassene Krypto-Anbieter erkennen: das MiCA-Register.
Welche Narrative gerade breit besprochen werden, zeigt der Orbit.
09Fragen
Gilt MiCA auch für NFTs?
Nicht für Kryptowerte, die einmalig und nicht mit anderen Kryptowerten austauschbar sind, etwa digitale Kunst und Sammlerstücke. Werden solche Token aber in einer großen Serie oder Sammlung ausgegeben, werten die Erwägungsgründe der Verordnung das als Hinweis darauf, dass sie doch austauschbar sind.
Gilt MiCA auch für dezentrale Dienste ohne Betreiber?
Nach den Erwägungsgründen der Verordnung nicht, wenn Kryptowerte-Dienstleistungen ausschließlich dezentral und ohne einen Intermediär erbracht werden. Läuft nur ein Teil einer Dienstleistung dezentral, bleibt die Verordnung dagegen anwendbar.
Wo kann man sich über einen Krypto-Dienstleister beschweren?
Zunächst beim Dienstleister selbst: MiCA verpflichtet Krypto-Dienstleister zu wirksamen und transparenten Beschwerdeverfahren, und Kunden können Beschwerden dort unentgeltlich einreichen. Zusätzlich müssen die Aufsichtsbehörden Verfahren einrichten, über die Kunden mutmaßliche Verstöße gegen MiCA bei ihnen vorbringen können.