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MiCA-Übergangszeit beendet: was seit dem 1. Juli 2026 für Anleger in Deutschland gilt

Veröffentlicht 06.10.2026Regulierung & SteuernAlexander Neitzel

Deutschland hatte seine Übergangsfrist schon zum Jahresende 2025 verkürzt. Seit Juli 2026 brauchen Krypto-Dienstleister in der ganzen EU eine Zulassung nach MiCA.

Stand: 06.10.2026. Was sich seitdem geändert hat, steht unter Aktualisierungen.

In Kürze
  • Am 01.07.2026 endete die Übergangszeit der EU-Verordnung MiCA, und seither dürfen in der EU nur noch Anbieter mit einer Zulassung nach MiCA Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen.
  • In Deutschland war die Übergangsfrist schon zum 31.12.2025 verkürzt worden, und für Anleger zählen jetzt vor allem der Blick ins Register und auf die Gesellschaft, mit der sie den Vertrag haben.
  • Offen ist, welche Krypto-Dienstleister künftig die ESMA beaufsichtigt, denn die EU-Kommission schlug alle vor und eine breite Mehrheit der Mitgliedstaaten nur bedeutende, und was aus der laufenden Überprüfung von MiCA folgt.

Was ist am 01.07.2026 passiert?

Am 01.07.2026 endete in der gesamten EU die Übergangszeit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA. Bis dahin durften Anbieter, die ihre Dienste schon vor dem 30.12.2024 nach nationalem Recht erbracht hatten, auch ohne MiCA-Zulassung weitermachen, längstens bis zu diesem Tag. Seither dürfen nach Angaben der BaFin nur noch Anbieter mit einer nach MiCA erteilten Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU erbringen. Wer ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen für Kunden in der EU erbringt, verstößt nach Einschätzung der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA gegen EU-Recht und muss das Angebot einstellen.

Warum endete die Frist in Deutschland früher?

MiCA erlaubte den Mitgliedstaaten, die Übergangsregelung nicht anzuwenden oder zu verkürzen, wenn sie ihren bisherigen nationalen Rechtsrahmen für weniger streng hielten als die Verordnung. Deutschland hatte die Übergangsfrist nach Angaben der BaFin auf den 31.12.2025 verkürzt, und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz lässt die fortgeltenden Erlaubnisse spätestens mit Ablauf dieses Tages erlöschen.

Nach einer Übersicht, die die ESMA im Dezember 2024 veröffentlichte und die teils auf den damaligen Erwartungen der nationalen Behörden beruhte, reichten die Übergangszeiten von sechs bis 18 Monaten, und für Deutschland nennt sie zwölf Monate. Ohne MiCA-Zulassung hatten Anbieter nach Angaben der ESMA auch während der Übergangszeit kein Recht, ihre Dienste über eine EU-weite Zulassung in anderen Mitgliedstaaten anzubieten. Schon vor dem 01.07.2026 durften nach Angaben der ESMA zwei Gruppen keine Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen: Unternehmen, die vor dem 30.12.2024 nicht nach nationalem Recht tätig waren, und Unternehmen in Mitgliedstaaten, deren Übergangszeit bereits abgelaufen war.

Was bedeutet das für Anleger in Deutschland?

Die ESMA erinnert daran, dass Kunden nicht zugelassener Anbieter nicht die Schutzvorkehrungen von MiCA genießen, auch nicht den Schutz ihrer Vermögenswerte. Von nicht zugelassenen Anbietern erwartet sie, dass sie keine neuen Kunden aus der EU mehr aufnehmen, keine Werbung mehr machen und ihre Kunden klar und wiederholt über die Abwicklung informieren.

Die Financial Intelligence Unit (FIU) und die BaFin erwarten, dass kurzfristig viele Kundinnen und Kunden und große Anlagevolumina von Anbietern ohne Lizenz zu zugelassenen Anbietern wechseln. Wer wechselt, durchläuft beim neuen Anbieter eine Prüfung, denn dieser muss die Identität seiner Kundinnen und Kunden überprüfen und die neue Geschäftsbeziehung auf Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewerten.

Die ESMA weist zudem darauf hin, dass der Schutz nur für die zugelassene Gesellschaft in der EU gilt, während Anbieter unter derselben Marke mehrere Gesellschaften in verschiedenen Ländern betreiben können.

Wie prüft man, ob ein Anbieter zugelassen ist?

Zulassungen der BaFin erscheinen im Bundesanzeiger, in der Unternehmensdatenbank der BaFin und im MiCA-Register der ESMA. Wie man einen Anbieter im Register Schritt für Schritt prüft, erklärt der Artikel Zugelassene Krypto-Anbieter erkennen: das MiCA-Register, und einen Überblick über die Regeln gibt MiCA einfach erklärt: die EU-Regeln für Krypto.

Was ist noch offen?

Die EU-Kommission hat am 04.12.2025 vorgeschlagen, die Aufsicht über Krypto-Dienstleister von den nationalen Behörden auf die ESMA zu übertragen. Nach einer Notiz der Ratspräsidentschaft vom 08.06.2026 prüfte der Rat die Vorschläge zu diesem Zeitpunkt weiter, und der Europäische Rat hatte dazu aufgerufen, bis Ende 2026 eine Einigung zu erreichen. Nach derselben Notiz sprach sich bei der Sitzung des ECOFIN-Rats am 05.05.2026 eine breite Mehrheit der Mitgliedstaaten dafür aus, nur bedeutende Krypto-Dienstleister der direkten Aufsicht der ESMA zu unterstellen und nicht alle, wie es die Kommission vorgeschlagen hatte.

Außerdem überprüft die EU-Kommission MiCA: In ihrer Antwort auf die öffentliche Konsultation empfahl die ESMA am 30.09.2026 unter anderem, betrügerische Websites schneller sperren zu können und stärker gegen Unternehmen aus Drittstaaten vorzugehen, die ohne Zulassung um Anleger in der EU werben. Eine Frist läuft zudem noch: Für Kryptowerte, die keine vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token sind und schon vor dem 30.12.2024 zum Handel zugelassen waren, müssen die Betreiber von Handelsplattformen bis zum 31.12.2027 dafür sorgen, dass in den vorgeschriebenen Fällen ein Whitepaper (Informationsdokument zum Projekt) vorliegt.

Welche Narrative gerade breit besprochen werden, zeigt der Orbit.

Quellen

  1. ESMA: Statement on the End of Transitional Periods under MiCA, 17.04.2026
    Primärquelle · abgerufen 06.10.2026
  2. BaFin: Bafin und FIU warnen vor Geldwäscherisiken, 08.07.2026
    Primärquelle · abgerufen 06.10.2026
  3. Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA), Amtsblatt der EU L 150 vom 09.06.2023
    Primärquelle · abgerufen 06.10.2026
  4. Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG), § 50 Übergangsvorschrift
    Primärquelle · abgerufen 06.10.2026
  5. ESMA: List of grandfathering periods decided by Member States under Article 143 MiCA
    Primärquelle · abgerufen 06.10.2026
  6. ESMA: Statement on MiCA Transitional Measures, 17.12.2024
    Primärquelle · abgerufen 06.10.2026
  7. ESMA: Public Statement – ESMA calls on unauthorised crypto-asset service providers to wind down orderly, 23.06.2026
    Primärquelle · abgerufen 06.10.2026
  8. BaFin: Kryptowerte-Dienstleistungen
    Primärquelle · abgerufen 06.10.2026
  9. Europäische Kommission: Questions and answers on the market integration package, 04.12.2025
    Primärquelle · abgerufen 06.10.2026
  10. Rat der EU: Presidency Steering Note on the Market Integration and Supervision Package, Dok. 9891/26, 08.06.2026
    Primärquelle · abgerufen 06.10.2026
  11. ESMA: ESMA calls for changes to make MiCA clearer, safer and ready for emerging services, 30.09.2026
    Primärquelle · abgerufen 06.10.2026

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