Alexander Neitzel · geprüft 07.10.2026 · aktualisiert 07.10.2026 · 6 Min. Lesezeit
In Kürze
Ein Stablecoin ist ein Kryptowert, der seinen Wert stabil zu einem anderen Wert halten soll, in der Regel zu einer Währung wie dem US-Dollar.
MiCA regelt Stablecoins als E-Geld-Token, die sich auf eine amtliche Währung beziehen, oder als vermögenswertereferenzierte Token, die sich auf andere Werte oder eine Kombination von Werten beziehen.
E-Geld-Token dürfen nur Kreditinstitute und E-Geld-Institute ausgeben, Inhaber können sie jederzeit zum Nennwert zurücktauschen, und Zinsen sind verboten.
Diese Regeln gelten in der EU seit dem 30.06.2024.
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01Was ist ein Stablecoin (Token mit stabilisiertem Wert)?
Ein Stablecoin ist nach der Beschreibung der EZB ein Krypto-Token, der einen stabilen Wert gegenüber einem herkömmlichen Vermögenswert halten soll, in der Regel durch eine feste Bindung an eine Währung wie den US-Dollar. Als Bezugsgröße nennt die EZB neben Währungen auch Vermögenswerte eines Unternehmens oder Gold.
Ausgegeben werden Stablecoins überwiegend von privaten Unternehmen, die das eingezahlte Geld in sichere und liquide Vermögenswerte anlegen, damit sie Rücktausche bedienen können. Der Wert eines Stablecoins ist nach Einschätzung der EZB nur das Versprechen eines privaten Unternehmens, für das keine öffentliche Stelle einsteht.
02Wie hält ein Stablecoin seinen Wert?
Der Mechanismus besteht nach Angaben der EZB darin, dass Inhaber ihre Stablecoins auf Verlangen zum Nennwert umtauschen können. Als Problem nannte die EZB auf ihrer Erklärseite mit Stand vom 14.07.2021, dass sich bei internationalen Emittenten nicht nachvollziehen lasse, ob sie ihr Versprechen eines stabilen Werts einlösen können, und verwies auf einen Vorschlag der EU-Kommission für Regeln zum Schutz der Nutzer. Außerdem zitiert sie die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich mit dem Befund, dass viele Stablecoins schon deutlich von ihrem Nennwert abgewichen sind.
03Wie ordnet MiCA Stablecoins ein?
Rechtlich fasst die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA, Stablecoins unter zwei Arten von Token, die auch die europäische Wertpapieraufsicht ESMA als Stablecoins bezeichnet.
Ein E-Geld-Token soll seinen Wert stabil halten, indem er sich auf den Wert einer amtlichen Währung bezieht, also einer Währung, die eine Zentralbank oder eine andere Währungsbehörde ausgibt.
Ein vermögenswertereferenzierter Token bezieht sich auf einen anderen Wert, ein anderes Recht oder eine Kombination davon, die auch mehrere amtliche Währungen einschließen kann.
E-Geld-Token gelten nach MiCA als E-Geld und sind nach den Erwägungsgründen wie E-Geld elektronische Surrogate für Münzen und Banknoten, die für Zahlungen verwendet werden könnten. Blockchains und Anwendungen, die Geld über Grenzen hinweg bewegen, fasst das Krypto-Narrativ Payments zusammen, und dazu gehören auch Ledger für Stablecoin-Zahlungen.
04Wer darf Stablecoins in der EU ausgeben?
E-Geld-Token dürfen in der EU nur Kreditinstitute und E-Geld-Institute öffentlich anbieten oder zum Handel zulassen lassen, und nur mit einem übermittelten und veröffentlichten Kryptowerte-Whitepaper. Für vermögenswertereferenzierte Token braucht ein Unternehmen in der Regel vorab eine Zulassung der Aufsicht seines Herkunftsmitgliedstaats, in Deutschland der BaFin, sofern es nicht als Kreditinstitut die dafür vorgesehenen Vorgaben erfüllt. Ausgenommen sind kleine Emissionen, deren durchschnittlicher ausstehender Wert über zwölf Monate nie 5 Millionen Euro überstieg, und Angebote ausschließlich an qualifizierte Anleger, doch auch dann muss der Emittent ein Whitepaper (Informationsdokument zum Projekt) erstellen und der Behörde übermitteln. Beide Regelwerke gelten seit dem 30.06.2024, ein halbes Jahr vor den übrigen Teilen der Verordnung.
05Welche Rechte haben Inhaber von Stablecoins?
Inhaber eines E-Geld-Tokens haben einen Anspruch gegen den Emittenten, der die Token zum Nennwert des eingezahlten Geldes ausgeben und auf Verlangen jederzeit zum Nennwert zurückzahlen muss. Der Rücktausch ist grundsätzlich gebührenfrei.
Auch Inhaber vermögenswertereferenzierter Token können jederzeit den Rücktausch verlangen, und der Emittent zahlt dann einen Geldbetrag in Höhe des Werts der Bezugswerte aus oder liefert diese Vermögenswerte selbst.
06Warum zahlen Stablecoins in der EU keine Zinsen?
MiCA verbietet den Emittenten beider Token-Arten, Zinsen zu gewähren, und dasselbe gilt für Krypto-Dienstleister, die Dienstleistungen mit diesen Token erbringen. Als Zinsen zählt jede Vergütung, die mit der Haltedauer zusammenhängt, auch wenn Dritte sie gewähren oder sie über andere Produkte fließt.
Die EZB weist darauf hin, dass manche Plattformen Zinsen auf Stablecoin-Bestände anbieten, obwohl Stablecoins selbst normalerweise keine Zinsen tragen, und dass solche Erträge mit höheren Risiken verbunden sind als bei einem Sparkonto.
07Wie wird das Geld der Inhaber abgesichert?
Emittenten vermögenswertereferenzierter Token müssen jederzeit eine Vermögenswertreserve halten, deren Wert mindestens den Ansprüchen aller Inhaber entspricht. Diese Reserve ist rechtlich vom Vermögen des Emittenten getrennt, sodass seine Gläubiger insbesondere bei einer Insolvenz nicht darauf zugreifen können.
Bei E-Geld-Token müssen mindestens 30 % der entgegengenommenen Gelder auf gesonderten Konten bei Kreditinstituten liegen, und der Rest ist in sichere, hochliquide Finanzinstrumente mit geringem Risiko in derselben Währung anzulegen.
08Was müssen Emittenten offenlegen, und was gilt im Notfall?
Für jeden E-Geld-Token muss der Emittent ein Kryptowerte-Whitepaper veröffentlichen, das gleich zu Beginn erklärt, dass keine Behörde es genehmigt hat und der Emittent allein für den Inhalt verantwortlich ist. Das Whitepaper eines vermögenswertereferenzierten Tokens genehmigt dagegen die zuständige Behörde, und diese Genehmigung gilt in der gesamten EU. Werbung für E-Geld-Token muss als solche erkennbar, redlich und nicht irreführend sein und klar darauf hinweisen, dass Inhaber beim Emittenten jederzeit ein Recht auf Rücktausch zum Nennwert haben.
Für den Fall, dass ein Emittent seine Pflichten nicht mehr erfüllen kann, etwa bei einer Insolvenz oder nach dem Entzug seiner Zulassung, muss er einen Plan für den geordneten Rücktausch der Token bereithalten, und das gilt für beide Token-Arten. Dieser Plan muss gewährleisten, dass alle Inhaber gerecht behandelt werden und die Erlöse aus der Veräußerung der verbleibenden Reserve fristgerecht an sie fließen.
09Was gilt für große Stablecoins und für Stablecoins in Fremdwährung?
Erfüllt ein vermögenswertereferenzierter Token mindestens drei Kriterien wie eine hohe Zahl von Inhabern, einen hohen ausgegebenen Wert oder viele Transaktionen, stuft die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA ihn als signifikant ein und beaufsichtigt den Emittenten. Bei signifikanten E-Geld-Token eines E-Geld-Instituts überwacht die EBA bestimmte zusätzliche Pflichten des Emittenten.
Für vermögenswertereferenzierte Token gilt außerdem eine Grenze für die Nutzung als Tauschmittel: Übersteigt sie in einem einheitlichen Währungsraum im Quartalsdurchschnitt sowohl eine Million Transaktionen als auch 200 Millionen Euro pro Tag, hat der Emittent die Ausgabe dieses Tokens zu stoppen. Dieselbe Grenze gilt für E-Geld-Token, die nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaats lauten.
Nach einer Erklärung der ESMA vom 17.01.2025 sollten die nationalen Aufsichtsbehörden spätestens bis Ende März 2025 durchsetzen, dass Krypto-Dienstleister die Vorgaben für Stablecoins einhalten, die nicht MiCA-konform sind. Am 30.09.2026 hat die ESMA zudem empfohlen, ausdrücklich zu regeln, dass zugelassene Krypto-Firmen keine Dienstleistungen mit Stablecoins anbieten dürfen, die die Anforderungen von MiCA nicht erfüllen.
Am 10.10.2026 sprachen im Schnitt 3.137 Creator je Stunde über das Krypto-Narrativ Payments. Gemessen hat das Narrative Alpha Research.
10Fragen
Was ist ein algorithmischer Stablecoin?
So nennen die Erwägungsgründe von MiCA Token, deren Wert über Protokolle stabil bleiben soll, die das Angebot an die Nachfrage anpassen. Beziehen sie sich dabei auf eine amtliche Währung oder auf Vermögenswerte, gelten für sie die Regeln für E-Geld-Token oder vermögenswertereferenzierte Token. Ohne einen solchen Bezug fallen sie unter die Regeln für andere Kryptowerte.
Sind Stablecoins durch die Einlagensicherung geschützt?
Nein. Das Whitepaper eines E-Geld-Tokens und das eines vermögenswertereferenzierten Tokens müssen jeweils erklären, dass der Token nicht unter die Einlagensicherungssysteme nach EU-Recht fällt.
Wo findet man zugelassene Emittenten von Stablecoins?
Die ESMA veröffentlicht die Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und von E-Geld-Token in eigenen Dateien ihres MiCA-Registers. Auch die BaFin verweist für zugelassene Emittenten von E-Geld-Token auf dieses Register.